Beim Kauf einmalig anfallende Steuern und Gebühren Steuern Bei
Neubauobjekten fällt die spanische Mehrwertsteuer Bei
gebrauchten Objekten fällt die Grunderwerbsteuer Notar und Grundbucheintragung Beim
notariellen Kaufvertrag von Neubauobjekten wird eine Beurkundungssteuer
Wasser- und Stromverträge Bei
neuen Objekten fallen beim Anmelden von Wasser und Strom Gebühren von Wertzuwachssteuer Diese
liegt gewöhnlich zwischen € 30 und € 300, die Höhe hängt Steuernummer Wer
in Spanien eine Immobilie besitzt, muss auch eine spanische Steuernummer
haben, Steuern Grundsteuer
( SUMA ): hängt von der Größe und der Lage des Grundstücks ab Vermögensteuer:
diese liegt gewöhnlich zwischen 0,2% und 0,3% des verbrieften Einkommensteuer: 0,5% des Katasterwertes, dieser ist niedriger als der Kaufpreis. |