Beim Kauf einmalig anfallende Steuern und Gebühren

Steuern

Bei Neubauobjekten fällt die spanische Mehrwertsteuer 
(Impuesto sobre Valor Añadido kurz I.V.A.) an, diese beträgt bei 
Wohneigentum 7% und bei Gewerbeobjekten sowie unbebauten Grundstücken 
(wenn Verkäufer juristische Person ist) 16% des verbrieften Kaufpreises.

Bei gebrauchten Objekten fällt die Grunderwerbsteuer 
(Impuesto de Transmisiones Patrimoniales kurz I.T.P.
an, diese beträgt ebenfalls 7% des verbrieften Kaufpreises und findet 
bei unbebauten Grundstücken Anwendung, wenn der Verkäufer 
eine natürliche Person ist.

Notar und Grundbucheintragung

Beim notariellen Kaufvertrag von Neubauobjekten wird eine Beurkundungssteuer  
(Actos Juridicos Documentados kurz A.J.D.
erhoben, diese beträgt 1% des verbrieften Kaufpreises.


Die Notargebühren liegen in der Regel zwischen € 300 bis € 1.000 und die 
Gebühren der Grundbucheintragung zwischen € 180 und € 400.

Wasser- und Stromverträge

Bei neuen Objekten fallen beim Anmelden von Wasser und Strom Gebühren von 
ca. € 300 an, bei gebrauchten Objekten wird der bestehende Wasser- bzw. Stromvertrag
umgemeldet, dabei werden Gebühren von ca. € 100 erhoben.

Wertzuwachssteuer

Diese liegt gewöhnlich zwischen € 30 und € 300, die Höhe hängt 
von verschiedenen Faktoren ab.

Steuernummer

Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, muss auch eine spanische Steuernummer haben, 
die Beantragung kostet ca. € 70.

Steuern

Grundsteuer ( SUMA ): hängt von der Größe und der Lage des Grundstücks ab 
und liegt gewöhnlich zwischen ca. € 90 und € 300.

Vermögensteuer: diese liegt gewöhnlich zwischen 0,2% und 0,3% des verbrieften 
Kaufpreises der Immobilie.

Einkommensteuer: 0,5% des Katasterwertes, dieser ist niedriger als der Kaufpreis.